Kreditsonderformen: zweckgebundene Kredite
Ein Zweckkredit ist eine Kreditsonderform, der auf einen bestimmten Zweck ausgerichtet ist beziehungsweise der Finanzierung eines bestimmten Objekts dient. Ein Kredit wird üblicherweise zur freien Verwendung oder als Sonderform für einen bestimmten Zweck (zweckgebundene Kredite = Zweckkredite) vergeben. Diesen Kredit gibt es sowohl als Privat- als auch Unternehmenskredit.
Wird Kredit als Zweckkredit vergeben, handelt es in der Regel um ein konkret zu finanzierendes Objekt. Dieses Objekt kann unter anderem ein Auto, Möbel, Waschmaschine sein. Im Prinzip ist jeder Konsumkredit, der ein bestimmtes Konsumgut als Grundlage hat, ein Zweckkredit. Wird zum Beispiel ein Auto mit Kredit finanziert, dann ist es ausdrücklich nur dieses Kraftfahrzeug, für das der Kredit zur Verfügung steht. Beim Kauf einer Waschmaschine auf Raten bezieht sich der Kredit nur auf ebendiese Maschine. Im Internet finden sich umfassend Möglichkeiten für einen Kreditvergleich.
Zweckkredite für den privaten Bereich sind oft spezielle Finanzierungsmodelle. Solche Finanzierungsmodelle können von den allgemeinen Kreditbedingungen abweichend sein. Das betrifft unter anderem allgemein übliche Zinsen oder Kreditlaufzeiten. Bei einem offerierten Urlaubskredit darf der Kreditnehmer in der Regel eine Rückzahlung individuell vornehmen (eingeschlossen abschließende Soforttilgung) und damit Kreditlaufzeit und letztlich die Kreditkosten selbst mitbestimmen. Die Baufinanzierung einer bestimmten Immobilie ist ebenso ein Zweckkredit. Ein Kreditrechner im Internet zeigt alle finanziellen Eckdaten auf.
Ein Zweckkredit im unternehmerischen Bereich ist unter anderem in Betriebsmittelkredit, der nur für die Anschaffung von Betriebsmitteln verwendet werden kann. Alle KfW-Kredite sind Zweckkredite. Wer einen Kredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhält, der der Anschaffung und Installation von Solaranlagen vorbehalten ist, muss den Kredit dafür verwenden und dies auch entsprechend nachweisen.