Wieviel Eigenkapital ist für eine Hauskauf Finanzierung?
Immobilien gehören zu den teuersten Kaufgegenständen überhaupt und werden daher in der Regel finanziert. Für potentielle Kreditnehmer, die vor der Entscheidung stehen, einen Hauskauf zu finanzieren, stellt sich allerdings zunächst die Frage, wieviel Eigenkapital für den Hauskauf erforderlich ist. Bei der Beantwortung dieser Fragestellung ist indes zwischen zwei verschiedenen Problemkreisen zu unterscheiden.
So stellt sich zunächst die Frage, wieviel Eigenkapital zwingend für die Aufnahme einer Finanzierung erforderlich ist? Während noch vor einigen Jahren mindestens 20 % Eigenkapital erforderlich war, haben sich nunmehr auch die deutschen Banken der im anglo-amerikanischen Raum bereits weit verbreiteten Praxis der der 100 %en Finanzierung gebeugt. Damit ist grundsätzlich kein Eigenkapital mehr für die Finanzierung eines Hauskaufs erforderlich. So vergeben Banken mittlerweile sogar so genannte 110 % Finanzierungen, bei denen nicht nur die für den Hauskauf erforderliche Summe vollständig finanziert wird, sondern darüber hinaus auch die Mehrkosten, die etwa für Grunderwerbssteuer, Notar oder Sachverständigengutachten anfallen von der Bank übernommen werden. Jedoch sind solche Finanzierungen, obwohl sie zweifellos vorkommen, bisher eher die Ausnahme.
Von dieser eher technischen Frage ist weiterhin die Frage zu trennen, wieviel Eigenkapital sinnvollerweise vorhanden sein sollte. Dabei kann grundsätzlich die Regel aufgestellt werden, dass soviel Eigenkapital eingesetzt sein sollte wie möglich. Dies lässt sich zunächst mit finanziellen Erwägungen begründen. So erspart der Einsatz von Eigenkapital die Aufnahme einer hohen Finanzierung und damit Zinszahlungen in mitunter erheblichem Umfang. Auf diese Weise kann der ohnehin schon recht kostspielige Hauskauf beachtlich vergünstigt werden. Zudem erhöht der Einsatz von entsprechendem Eigenkapital auch die Sicherheit der Finanzierung. So verringert das eingesetzte Eigenkapital die Gefahr von Finanzierungsausfällen und daraus resultierende Vollstreckungsmaßnahmen.